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   BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93   

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BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93 (https://dejure.org/1993,19477)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1993 - 2 B 46.93 (https://dejure.org/1993,19477)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1993 - 2 B 46.93 (https://dejure.org/1993,19477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Berücksichtigung eines ärztlichen Gutachtens bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93
    Zwar ist für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter nach § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, seine eigene materiellrechtliche Auffassung maßgebend, die er seinem Urteil zugrunde legt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.>).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93
    Da die Beschwerde schon aus dem dargelegten Grunde Erfolg hat, bedarf es keines Eingehens auf den weiter von ihr geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der Abweichung von der näher angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten sich allein danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95

    Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher

    Im Beschluß vom 27.9.1993 - 2 B 46.93 - hat das BVerwG ausgeführt, das Berufungsgericht habe es, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG , materiell-rechtlich für die Frage der Dienstfähigkeit als entscheidungserheblich angesehen, ob diese im Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand gegeben sei, wohingegen im Beschluß vom 30.8.1993 - 2 B 106.93 - wiederum ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt wird.
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